Wer darf sich schützen, wer nicht?

Wie sieht es in der Schweiz mit der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) von Arztpraxen, Spitälern oder Heimen aus? Dürfen Arbeitgeber PSA gegen die Corona-Pandemie verbieten? Der Iran belegt das Horten von Masken und Vorräten sogar mit der Todesstrafe. Die demokratischen und menschlichen Werte fallen ins Bodenlose, während die Fallzahlen überall steigen. Derweil kämpfen Ärzte in Italien unter prekären Umständen um ihre Patienten und müssen dazu in immer mehr werdenden Fällen entscheiden, wen sie weiter behandeln oder sterben lassen müssen.

Wie sieht es mit genügend PSA oder Herz-Lungenmaschinen in unseren Krankenhäusern aus? Ist die Schweiz für die Pandemie, wie sie aktuell Italien massiv heimsucht, noch gewappnet? © Depositphotos/herjua

Dass europaweit wegen der Coronavirus-Pandemie ein immer akuter werdender Versorgungsengpass mit profanen OP-Masken oder Latexhandschuhen besteht, haben wir bereits in der Redaktion getestet. Nahezu alle Händler haben keine oder nur noch extrem geringe Lagerbestände. Und die besser schützenden FFP2- oder FFP3-Masken sind ebenfalls fast gar nicht mehr zu beschaffen oder werden zu horrenden Preisen angeboten. Wie sieht es mit Herz-Lungenmaschinen in Krankenhäusern aus? Ist die Schweiz für die Pandemie, wie sie aktuell Italien heimsucht, noch gewappnet?

Das Anrecht auf Schutz gerade für exponierte Berufsgruppen in Arztpraxen, Spitälern, Apotheken oder POS in Flughäfen oder Bahnhöfen besteht jedoch weiterhin, wie ein kürzlich ergangenens Urteil aus Berlin den Mitarbeitern eines Duty Free Shops am Berliner Flughafen bescheinigt. Ein Arbeitsgericht in Berlin bestätigte: „Verkäufer an Flughäfen dürfen nun doch Mundschutz tragen„. Zuvor klagten die Mitarbeiter gegen die Bestimmung des Betriebsrats, welcher den 250 Mitarbeitern erklärt hatte, der Arbeitgeber habe Schutzkleidung (Handschuhe und Mundschutz) verboten und damit gedroht, Mitarbeiter nach Hause zu schicken, wenn sie diese tragen wollen. Nun ist es zwar offiziell den Mitarbeitenden wieder erlaubt, aber deren Beschaffung steht auf einem anderen Blatt.

Normalerweise hat der Arbeitgeber PSA zu bezahlen – wer darf leben und wer nicht?

«Die Rechtsgrundlagen sind eigentlich ganz klar», betont Pius Arnold, Rechtsanwalt in der Abteilung Arbeitssicherheit der Suva. «Der Arbeitgeber hat die notwendige Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, und auch die Kosten zu tragen», so Arnold. Als Grundlage nennt er die Artikel 5 und 90  der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV). Dies gelte selbstverständlich auch für Lernende oder Temporär-Mitarbeitende und schliesse den abnützungsbedingten Ersatz der PSA ein. Siehe Artikel im SAFETY-PLUS.

Derweil spielen sich auch immer katastrophalere Zustände im Nachbarland Italien ab. Christian Salaroli ist Anästhesist in Bergamo und hat in einem Interview des „Corriere della Sera“ erklärt, dass „Ärzte entscheiden müssten, wen behandeln und wen nicht.“ Sprich, aufgrund der immer mehr schwindenden Kapazitäten in den Spitälern Italiens wird entschieden, wen man sterben oder weiterbehandeln muss. Es seien „Zustände, wie im Krieg“, berichtet der Arzt im Interview (siehe Link unten).

„Das Covid-19-Virus verursacht eine interstitielle Lungenentzündung. Das ist eine sehr aggressive Erkrankung, die die Fähigkeit der Lunge schädigt, das Blut mit Sauerstoff zu versorgen. Die Patienten leiden an einer Hypoxie, das bedeutet, ihr Körper wird zu wenig mit Sauerstoff versorgt.“

Dr. med. Christian Salaroli, Anästhesist in Bergamo

Eigentlich müssten Kindergärten und Schulen auch in der Schweiz und in Deutschland geschlossen werden, wie in Italien. Aber wie sieht die Lage in der Realität wirklich aus?

Der französische Präsident Macron liess alle Masken beschlagnahmen. Die deutsche Bundesregierung hat einen Ausfuhrstopp von Schutzausrüstung verhängt. Dies alles deutet leider darauf hin, dass unsere Regierungen für diesen aktuten Pandemiefall, vor dem viele Forscher und Fachleute seit etlichen Jahren warnen, nicht gut genug vorbereitet sind. Beispielsweise riet der Virologe Prof. Alexander S. Kekulé seit vielen Jahren, sich korrekt für eine Pandemie vorzubereiten und entsprechende Zentren einzurichten, sowie genügend Personal zu schulen. Er hält dazu „Coronaferien“ für sinnvoll und nötig, um das Virus noch einzudämmen. Vor allem müssten u.a. Schulen und Kindergärten in der Schweiz oder in Deutschland geschlossen werden, da Kinder die Hygienemassnahmen (siehe Ende) nicht oder nur unzureichend anwenden.

Gegenüber der New York Times äusserte sich der Iranische Generalstaatsanwalt sogar mit der Drohung, Menschen, welche Masken und andere Vorräte horten würden, zu exekutieren. Es scheint, als ob sie die Welt nun noch mehr auf diktatorische Repressalien und Zwangsentmündigung einstellen müssen, denn geordnete Gesundheitssysteme und besonnene Unternehmen sind gut vorbereitet. Da hilft auch die vom deutschen Gesundheitsminister und Ex-Pharmalobbyist Jens Spahn durchgesetzte Impfpflicht seit 1. März gegen Masern nichts.

Was passiert, wenn man gegen eine verhängte Quarantäne verstösst?

Bei einem Verstoss in Deutschland drohen empfindliche Strafen – nämlich eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldbusse. In Spanien geht man sogar soweit, 600 000 Euro Busse zu verhängen, wie ein Nachrichtensender kürzlich berichtete.

Lassen sie sich daher aber nicht in Panik versetzen, bleiben sie gesund und stärken sie ihr Immunssystem. Befolgen sie auch bitte die Hygienemassnahmen vom BAG und wenn Ihre Firma einen Pandemieplan umgesetzt hat, dann halten sie sich daran. Dann haben sie schon viel getan.

Ihre Redaktion SAFETY-PLUS

Weitere Infos & Linktipps der Redaktion:

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